Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland bei. Seitdem ist dieses Datum der Tag der Deutschen Einheit. Der Einigungsvertrag bestimmte es zum gesetzlichen Feiertag. Wer heute feiert oder an die Umbrüche jener Zeit erinnert, blickt damit auf denselben historischen Einschnitt – aber nicht zwangsläufig mit derselben Erfahrung.
Von der Redaktion 20up Passt Immer
Der Einigungsvertrag legte den Feiertag fest
Die Antwort auf die Datumsfrage steht in Artikel 2 des Einigungsvertrags: Der 3. Oktober ist der Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag. Der Vertrag regelte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und zahlreiche Folgen für Staat, Verwaltung und Recht. Der Feiertag verweist also auf ein festgelegtes Ereignis, nicht auf den Beginn der Proteste oder auf den Fall der Berliner Mauer.
Die Entscheidung für den 3. Oktober machte den Tag zum gemeinsamen staatlichen Bezugspunkt. Ein Datum kann jedoch nur bezeichnen, wann sich die staatliche Ordnung änderte. Es sagt wenig darüber aus, wie schnell Menschen danach Arbeit fanden, Behörden umgestellt wurden oder Familien ihren Alltag neu organisierten.
Was am 3. Oktober 1990 rechtlich geschah
Der Beitritt war kein einzelner spontaner Akt. Am 23. August 1990 beschloss die frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung zum 3. Oktober. Am 31. August unterzeichneten Vertreter beider deutscher Staaten den Einigungsvertrag. Artikel 1 des Vertrags beschreibt den Beitritt und die Länder, die mit diesem Datum Teil der Bundesrepublik wurden.
Die rechtliche Form ist wichtig: Die DDR trat der bestehenden Bundesrepublik bei. Deutschland erhielt an diesem Tag keine vollständig neu geschriebene Verfassung für zwei neu gegründete Staaten. Das Grundgesetz galt fortan auch im Beitrittsgebiet; zugleich mussten viele Regeln und Institutionen auf die neuen Verhältnisse abgestimmt werden. Der Vertrag enthielt dafür Übergangsbestimmungen.
Diese Erklärung schmälert weder die friedlichen Proteste in der DDR noch die Verhandlungen, die die Einheit ermöglichten. Sie trennt zwei Fragen, die im Rückblick leicht ineinanderlaufen: Wie kam es politisch zur Einheit? Und durch welchen rechtlichen Schritt wurde sie am 3. Oktober vollzogen?
Warum der Mauerfall nicht der Nationalfeiertag ist
Der 9. November 1989 steht für die Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze. Die Bilder dieses Abends wurden zu Symbolen der Freiheit. Staatlich vereinigt waren die beiden deutschen Staaten damit noch nicht. Zwischen Grenzöffnung und Beitritt lagen die erste freie Volkskammerwahl, politische Entscheidungen und Verhandlungen über die Bedingungen der Einheit.

Der 9. November trägt außerdem weitere, sehr unterschiedliche Erinnerungen der deutschen Geschichte. Dazu gehören die Novemberpogrome von 1938, bei denen Jüdinnen und Juden im nationalsozialistischen Deutschland verfolgt, misshandelt und ermordet sowie Synagogen zerstört wurden. Wer über einen möglichen Feiertag an diesem Datum spricht, muss auch diese Geschichte berücksichtigen. Der Einigungsvertrag entschied sich für den Tag, an dem die staatliche Einheit wirksam wurde.
Vor 1990 war in der Bundesrepublik der 17. Juni der Tag der Deutschen Einheit. Er erinnerte an den Volksaufstand in der DDR im Jahr 1953. Der heutige Feiertag hat einen anderen unmittelbaren Anlass: den vollzogenen Beitritt. Die älteren Daten verschwinden dadurch nicht aus der Geschichte; sie beantworten andere Fragen über den Weg zur Einheit.
Ein gemeinsames Datum, unterschiedliche Erinnerungen
Für Menschen, die zuvor durch die Grenze getrennt waren, konnte die Einheit bedeuten, Angehörige und Freunde ohne Grenzkontrolle besuchen zu können. Für andere stand die neue Reisefreiheit im Vordergrund. Solche Erfahrungen erklären, warum der 3. Oktober für viele mit Erleichterung verbunden ist. Sie beschreiben aber nicht alle Lebenswege.
Gerade in Ostdeutschland folgten auf die politische Freiheit tiefgreifende Veränderungen in Betrieben, Verwaltungen und sozialen Beziehungen. Arbeitsplätze gingen verloren, Berufsabschlüsse und bisherige Erfahrungen mussten in einem neuen System ihren Platz finden. Zugleich entstanden neue Möglichkeiten, etwa für politische Beteiligung und die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Derselbe Wandel konnte einer Person Chancen eröffnen und einer anderen Sicherheit nehmen – manchmal traf beides auf dieselbe Familie zu.
Auch im Westen wurde die Einheit nicht überall gleich erlebt. Manche Menschen konnten nach Jahrzehnten wieder regelmäßigen Kontakt zu Verwandten im Osten aufnehmen. Andere begegneten den Veränderungen vor allem über politische Debatten, neue Zuständigkeiten am Arbeitsplatz oder die Finanzierung des Umbaus. Nähe zur ehemaligen Grenze, persönliche Beziehungen und die eigene Lebenslage machten einen Unterschied.
Wer über den Feiertag spricht, sollte deshalb zwischen dem belegbaren staatlichen Ereignis und persönlichen Erinnerungen unterscheiden. Der Einigungsvertrag beantwortet präzise, warum Deutschland am 3. Oktober feiert. Wie Menschen die Jahre um 1990 erlebt haben und welche Folgen bis heute spürbar sind, lässt sich nur mit ihren unterschiedlichen Geschichten verstehen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Historischer Hintergrund
Der Einigungsvertrag legt den Feiertag fest; der Beschluss der Volkskammer und der Mauerfall erklären die Schritte davor.
- Artikel 2 des Einigungsvertrags bestimmt den 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag.
- Artikel 1 des Einigungsvertrags beschreibt den Beitritt der DDR und die neuen Länder.
- Die Volkskammer beschloss am 23. August 1990 den Beitritt zum 3. Oktober.
- Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Einigungsvertra...
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-03 07:57
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare