Die Europäische Kommission nennt für ETS2 weiterhin 2027 als geplanten operativen Start. Das neue EU-System erfasst Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Ob dieser Zeitplan hält, muss bis zum 31. Dezember 2026 anhand des dann geltenden EU-Rechts feststehen. Für Deutschland ist das wichtig, weil der europäische CO₂-Preis die Kostenstruktur von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas verändern kann.
Von der Wirtschaftsredaktion | Stand: 17. August 2026
Die Prognose auf einen Blick
- Frage: Tritt ETS2 im Jahr 2027 in die preiswirksame operative Phase ein?
- Stichtag: Maßgeblich sind die bis 31. Dezember 2026 geltenden EU-Rechtsakte.
- JA: ETS2 startet 2027 und erzeugt eine reguläre Nachfrage nach Emissionszertifikaten.
- NEIN: Die EU verschiebt den Beginn verbindlich auf 2028 oder später.
- Entscheidungsgrundlage: Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und verbindliche Rechtsakte auf EUR-Lex.
Der geltende Rechtsrahmen spricht zunächst für 2027. Eine Verschiebung um ein Jahr ist jedoch ausdrücklich vorgesehen, wenn außergewöhnlich hohe Öl- oder Gaspreise die in der Richtlinie definierten Bedingungen erfüllen. Daneben könnte die Europäische Union den Zeitplan durch neue verbindliche Rechtsakte ändern.
Warum ETS2 für Heizen und Tanken relevant ist
ETS2 ist ein eigenständiges europäisches Emissionshandelssystem. Es soll vor allem jene CO₂-Emissionen erfassen, die beim Verbrennen von Kraft- und Heizstoffen im Straßenverkehr und in Gebäuden entstehen. Bestimmte zusätzliche Brennstoffverwendungen kommen hinzu, soweit sie nicht bereits vom bisherigen EU-Emissionshandel erfasst werden.
Private Haushalte müssen dabei grundsätzlich nicht selbst an einer Börse Zertifikate kaufen. Verpflichtet werden Unternehmen, die erfasste Brennstoffe in den Verkehr bringen. Diese benötigen Emissionsberechtigungen für die damit verbundenen Emissionen. Die Zertifikate sind handelbar, sodass sich ein europäischer CO₂-Preis bildet.
Für Verbraucher kann dieser Preis mittelbar relevant werden. Lieferanten können zusätzliche Beschaffungskosten ganz oder teilweise in ihre Preise einrechnen. Wie stark das geschieht, hängt nicht nur vom ETS2-Start ab, sondern auch von Wettbewerb, Verträgen, Steuern, Abgaben, Rohstoffpreisen und möglichen politischen Entlastungen.
Deshalb lässt sich aus einem Start im Jahr 2027 kein verlässlicher Literpreis für Benzin oder Diesel und kein fester Endpreis für Heizöl oder Erdgas ableiten. Das Startdatum verändert den regulatorischen Rahmen, ersetzt aber keine vollständige Preisprognose.
ETS2 ist nicht dasselbe wie der bisherige Emissionshandel
In der öffentlichen Debatte werden drei unterschiedliche Systeme leicht miteinander vermischt. Für die Einordnung der Folgen ist ihre Trennung entscheidend.
| System | Erfasster Schwerpunkt | Bedeutung für Deutschland |
|---|---|---|
| Bisheriger EU-ETS | Stromerzeugung, energieintensive Industrie und weitere erfasste Anlagen | Besteht bereits und richtet sich überwiegend an Anlagenbetreiber |
| Deutscher Brennstoffemissionshandel | Unter anderem Kraft- und Heizstoffe im nationalen Rahmen | Gilt bereits; der Übergang zum EU-System muss national ausgestaltet werden |
| ETS2 | Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Brennstoffsektoren | Soll einen gemeinsamen europäischen CO₂-Markt für diese Bereiche schaffen |
Der bisherige EU-ETS und ETS2 bleiben getrennte Systeme. Ein Zertifikatspreis des bestehenden Industrie- und Stromsystems kann daher nicht einfach als späterer ETS2-Preis übernommen werden.
Auch der deutsche Brennstoffemissionshandel macht ETS2 nicht bedeutungslos. Deutschland verfügt zwar bereits über eine nationale CO₂-Bepreisung für Kraft- und Heizstoffe. Mit ETS2 soll die Preisbildung in den betroffenen Bereichen jedoch stärker in einen gemeinsamen europäischen Markt übergehen. Welche Übergangs-, Anrechnungs- oder Entlastungsregeln gelten, richtet sich nach der nationalen Umsetzung und dem dann maßgeblichen EU-Recht.
Der Energiepreisauslöser kann den Start auf 2028 verschieben
Die Europäische Kommission beschreibt ETS2 als separates System mit einem operativen Start im Jahr 2027. Zugleich weist sie auf die mögliche Verschiebung auf 2028 bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen hin.
Die rechtliche Grundlage bildet die am 16. Mai 2023 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2023/959. Sie verknüpft den Zeitplan mit festgelegten Öl- und Gaspreisbedingungen. Vereinfacht gesagt werden dafür Preise aus einem definierten Zeitraum im Jahr 2026 mit historischen Vergleichswerten abgeglichen.
Was für einen Start 2027 spricht
Der Basistermin steht bereits im EU-Recht. Solange der gesetzliche Energiepreisauslöser keine Verschiebung bewirkt und der Gesetzgeber keinen neuen Zeitplan beschließt, bleibt 2027 das vorgesehene Startjahr. Vorbereitungs- und Berichtspflichten rund um ETS2 laufen zudem nicht erst mit dem Zertifikatehandel an.
Ein JA setzt allerdings mehr voraus als politische Absichtserklärungen oder fortgesetzte Vorbereitungen. Das System muss 2027 tatsächlich in jene operative Phase eintreten, in der die Emissionen der erfassten Brennstoffe eine reguläre Nachfrage nach ETS2-Zertifikaten auslösen.
Was zu einem Start 2028 führen kann
Der klarste NEIN-Pfad ist die bereits im Rechtsrahmen vorgesehene einjährige Verschiebung wegen außergewöhnlich hoher Energiepreise. Daneben könnte ein neuer EU-Rechtsakt den Beginn auf 2028 oder ein späteres Jahr verlegen.
Politische Forderungen nach einem Aufschub reichen dafür nicht aus. Auch ein langsamer Verwaltungsaufbau oder einzelne nationale Übergangsprobleme lösen die Frage nicht automatisch mit NEIN auf, solange die preiswirksame europäische Phase rechtlich und praktisch im Jahr 2027 beginnt.
Welche Kostenfolgen deutsche Haushalte erwarten können
Bei Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bestimmt zunächst der jeweilige Kohlenstoffgehalt, wie viele Zertifikate einem Brennstoff zugeordnet werden. Danach ist entscheidend, welchen Marktpreis die ETS2-Zertifikate erreichen und in welchem Umfang Lieferanten diese Kosten weitergeben.
Der Endpreis entsteht jedoch aus mehreren Komponenten:
- Rohöl-, Gas- und Beschaffungspreise können stärker schwanken als einzelne Abgaben.
- Steuern und Mehrwertsteuer beeinflussen die sichtbare Rechnung oder den Preis an der Zapfsäule.
- Wettbewerb und Vertragsmodelle bestimmen, wann Kosten weitergereicht werden.
- Nationale Förderungen oder Entlastungen können die Belastung einzelner Gruppen verändern.
- Verbrauch, Gebäudestandard und Fahrzeugtyp entscheiden über die persönliche Wirkung.
Ein Haushalt mit hohem Heizenergieverbrauch ist einem CO₂-Kostenanstieg stärker ausgesetzt als ein vergleichbares, gut gedämmtes Gebäude. Beim Autofahren zählen neben dem Verbrauch vor allem Jahresfahrleistung und Kraftstoffart. Für Betriebe können zusätzlich Fuhrparkgröße, Prozesswärme und die Möglichkeit zur Weitergabe eigener Kosten relevant sein.
Unabhängig vom genauen Startjahr lohnt es sich deshalb, Energieverträge, Verbrauchsdaten und technisch sinnvolle Einsparmaßnahmen getrennt zu betrachten. Eine Investition sollte nicht allein auf einer angenommenen ETS2-Preisentwicklung beruhen, sondern auch Energiebedarf, Anschaffungskosten, Förderbedingungen und Nutzungsdauer berücksichtigen.
So wird die Frage am 31. Dezember 2026 entschieden
Die Auflösung folgt einer klaren öffentlichen Tatsachenprüfung. Mit JA endet die Prognose, wenn die bis zum Stichtag geltenden EU-Rechtsakte einen preiswirksamen operativen ETS2-Start im Jahr 2027 vorsehen und keine verbindliche Verschiebung greift.
Mit NEIN endet sie, wenn das EU-Recht den Beginn bis dahin verbindlich auf 2028 oder später legt. Maßgeblich sind insbesondere die Richtlinie und mögliche Änderungsrechtsakte auf EUR-Lex sowie die dazugehörigen Veröffentlichungen der Europäischen Kommission.
Nicht entscheidend sind einzelne nationale Preisprognosen, unverbindliche Aussagen, Medienberichte über Verhandlungen oder kurzfristige Schwankungen an den Energie- und Kraftstoffmärkten. Sie können Hinweise liefern, ersetzen aber keine rechtlich wirksame Terminentscheidung.
Bis zum Stichtag bleiben deshalb zwei Punkte zentral: die offizielle Anwendung des gesetzlichen Energiepreismechanismus und mögliche Änderungen des EU-Rechts. Erst daraus ergibt sich, ob ETS2 2027 startet oder die preiswirksame Phase mindestens ein weiteres Jahr wartet.
Quelle: Europäische Kommission
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Öffentlich prüfbare Prognose
Der Ausgang richtet sich ausschließlich nach dem bis zum Stichtag verbindlichen EU-Recht und dem daraus folgenden ETS2-Starttermin.
- Operativer Start 2027 auf der ETS2-Seite der Europäischen Kommission
- Geltender Zeitplan in der Richtlinie (EU) 2023/959
- Mögliche Änderungsrechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union
- Offizielle Feststellung einer energiepreisbedingten Verschiebung
- Quelle
- Europäische Kommission: ETS2
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-17 15:49
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