Am Montag, 24. August 2026, beginnt in Berlin und Brandenburg wieder der reguläre Schulbetrieb. Familien sollten an diesem Wochenende vor allem den Stundenplan, den Schulweg, die Betreuung und alle Mitteilungen der Schule prüfen. Für Schulanfänger zählt die konkrete Einladung ihrer Grundschule.
Der 24. August gilt für Berlin und Brandenburg
Die unterrichtsfreie Sommerzeit endet am Wochenende des 22. und 23. August. Die offiziellen Ferienseiten der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Brandenburger Bildungsministeriums führen die landesweit geltenden Ferientermine.
Der Ferienkalender zeigt jedoch nicht, wann eine einzelne Schule ihre Einschulungsfeier, Elternabende, Projekttage oder andere schulinterne Termine ansetzt. Auch organisatorische Besonderheiten und mögliche bewegliche Ferientage müssen Familien direkt bei der Schule kontrollieren.
Diese fünf Punkte gehören in den 48-Stunden-Check
- Stunden- und Vertretungsplan öffnen: Auf kurzfristige Änderungen, Raumangaben und abweichende Anfangszeiten achten.
- Schulmaterial bereitlegen: Ranzen, Sportzeug, Trinkflasche sowie ausgefüllte oder zu unterschreibende Unterlagen prüfen.
- Betreuungszeiten bestätigen: Kontrollieren, ab wann Hort, Ganztag oder ergänzende Betreuung tatsächlich verfügbar sind.
- Fahrkarte klären: Gültigkeit, Tarifbereich und gegebenenfalls den Stand der beantragten Schülerbeförderung prüfen.
- Schlafrhythmus vorziehen: Am Samstag und Sonntag Schlafens- und Aufstehzeit schrittweise an den Schulalltag anpassen.
Schulweg und Verkehr vor dem ersten Morgen testen
Der bekannte Weg kann sich während der Ferien verändert haben. Baustellen, gesperrte Gehwege, verlegte Haltestellen oder geänderte Abfahrtszeiten lassen sich am zuverlässigsten durch einen kurzen Probelauf zur üblichen Schulzeit erkennen.
Eltern sollten dabei sichere Querungen, Beleuchtung und eine mögliche Ersatzroute prüfen. Bei Bus und Bahn empfiehlt sich ein Blick in die aktuelle Fahrplanauskunft des regionalen Verkehrsunternehmens. Für die organisierte Schülerbeförderung ist je nach Wohnort die zuständige Kommune beziehungsweise der Landkreis maßgeblich.

Mitteilungen der Schule entscheiden über den konkreten Ablauf
Verbindliche Angaben zu Unterrichtsbeginn, Treffpunkt, benötigten Unterlagen, Betreuung und schulinternen Veranstaltungen kommen von der jeweiligen Schule. Entscheidend sind aktuelle E-Mails, Elternportale, Schulwebseiten, Aushänge oder schriftliche Einladungen.
Das gilt besonders für Erstklässler: Einschulungsfeiern und der erste Unterrichtstag können organisatorisch vom regulären Schulbeginn älterer Jahrgänge abweichen. Familien sollten deshalb ausschließlich die Einladung der Grundschule als Grundlage für Uhrzeit und Treffpunkt verwenden.
Bei Leistungen und Beförderung die zuständige Stelle fragen
Kosten, Erstattungen und Ansprüche lassen sich nicht pauschal für alle Familien beantworten. Informationen zu Bildung und Teilhabe, Lernmittelfreiheit oder Schülerbeförderung erteilen die zuständige Kommune, der Landkreis oder das jeweilige Landesportal. Am Wochenende lohnt sich zusätzlich ein Blick auf bereits erhaltene Bescheide und deren Gültigkeitszeitraum.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Terminangaben
Die landesweiten Ferientermine stammen aus den offiziellen Portalen Berlins und Brandenburgs; schulinterne Abläufe teilt die jeweilige Schule mit.
- Berliner Ferienkalender für 2026 geprüft
- Brandenburger Ferienkalender für 2026 geprüft
- Landesweite Termine von schulinternen Angaben getrennt
- Zuständigkeiten für Beförderung und Leistungen kenntlich gemacht
- Quelle
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
- Umfang
- Berlin und Brandenburg
- Aktualisiert
- 2026-08-22 14:13
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