Nasses Herbstlaub kann Gehwege, Radwege und Fahrbahnen rutschig machen. Besonders aufmerksam sollten Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer an Stellen sein, an denen sich Blätter sammeln oder mit Regen vermischen. Wer eine Gefahrenstelle entdeckt, kann sie der zuständigen Kommune melden; welche Stelle für Reinigung und Streuung verantwortlich ist, hängt vom Ort ab.
Wo Laub im Verkehr zum Risiko wird
Auf Gehwegen kann eine feuchte Laubschicht den Tritt unsicher machen. Das gilt besonders auf abschüssigen Abschnitten, an Treppen, Rampen und Übergängen. Fußgänger sollten Laubflächen möglichst umgehen und bei Bedarf einen Weg mit sicherem Untergrund wählen.
Auf Radwegen können nasse Blätter die Haftung der Reifen verringern. In Kurven, beim Bremsen und beim Überfahren von Laub sollten Radfahrer deshalb besonders vorsichtig fahren. Eine geringere Geschwindigkeit und ein größerer Abstand helfen, abrupte Brems- oder Ausweichmanöver zu vermeiden.
Auch auf Straßen können sich Blätter an Rändern, in Kurven und vor Abläufen ansammeln. Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit an Sicht und Fahrbahnzustand anpassen, Abstand halten und besonders sanft bremsen und lenken. Laub kann zudem Abläufe bedecken; ob daraus vor Ort eine zusätzliche Gefahr entsteht, sollte die Kommune beurteilen.

Wer Laub räumen oder streuen muss
Für die Reinigung und das Streuen gibt es keine pauschale, überall gleiche Zuständigkeit. Maßgeblich sind die örtlichen Regeln und die konkreten Umstände. Kommunale Satzungen können festlegen, welche Flächen die Stadt oder Gemeinde übernimmt und ob bestimmte Aufgaben auf Anlieger übertragen werden.
Prüfen Sie deshalb die Website Ihrer Kommune oder suchen Sie dort nach der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung. Achten Sie darauf, welche Flächen erfasst sind, welche Zeiten gelten und an wen Hinweise zu Gefahrenstellen gehen. Die Regeln eines Nachbarorts lassen sich nicht ohne Weiteres auf den eigenen Wohnort übertragen.
So melden Sie eine Gefahrenstelle
Melden Sie gefährliche Laubansammlungen über den Mängelmelder, das Kontaktformular oder den zuständigen kommunalen Dienst, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde solche Wege anbietet. Beschreiben Sie den Ort möglichst genau, etwa mit Straße, Hausnummer oder einem nahen Übergang, und nennen Sie die betroffene Fläche. Ein Foto kann die Zuordnung erleichtern.

Bei einer unmittelbaren Gefahr sollten Sie den Bereich nach Möglichkeit umgehen und andere Verkehrsteilnehmer auf sichere Weise aufmerksam machen. Betreten Sie dafür keine Fahrbahn und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
Mit Laub im Alltag vorsichtig umgehen
Planen Sie bei Regen oder nach starkem Laubfall etwas mehr Zeit ein. Tragen Sie beim Gehen Schuhe mit griffiger Sohle und nutzen Sie auf dem Fahrrad eine Geschwindigkeit, bei der Sie kontrolliert bremsen können. Im Auto helfen mehr Abstand und ruhige Lenkbewegungen.
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema und gibt Hinweise zum Umgang damit. Für konkrete Räum- und Streupflichten sowie aktuelle Hinweise zu einzelnen Straßen bleiben jedoch die zuständige Kommune und ihre örtlichen Veröffentlichungen entscheidend.
Quelle: Umweltbundesamt
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Örtliche Regeln
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub allgemein; konkrete Zuständigkeiten und Pflichten richten sich nach den örtlichen Regeln.
- Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der eigenen Kommune
- Zuständige Meldestelle für Gefahren im öffentlichen Raum
- Aktuelle Hinweise der Stadt oder Gemeinde
- Quelle
- Umweltbundesamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-22 10:00
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