Anzeigetafel an einem Flughafen mit verschiedenen Flugzeiten und Zielorten für Reisende.

Flug gestrichen oder verspätet: Erstattung und Ausgleich

Von der Redaktion 20up Passt Immer · Stand: 27. August 2026**

Wird ein Flug gestrichen oder erreicht das Ziel deutlich verspätet, kommen mehrere Ansprüche infrage: Betreuung am Flughafen, Erstattung oder Ersatzbeförderung und möglicherweise 250, 400 oder 600 Euro Ausgleich. Ob und in welcher Höhe gezahlt werden muss, hängt unter anderem von Strecke, Verspätung, Flugroute, Fluggesellschaft und Ursache ab.

Wann die EU-Fluggastrechte gelten

Die Regeln greifen grundsätzlich bei Flügen, die in Deutschland oder einem anderen erfassten europäischen Staat starten – unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei einem Abflug außerhalb dieses Gebiets mit Ziel in der EU gelten sie grundsätzlich nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Island, Norwegen und die Schweiz sind ebenfalls einbezogen.

Entscheidend ist die ausführende Fluggesellschaft, nicht zwingend das Buchungsportal. Bei Anschlussflügen können zusätzlich die gemeinsame Buchung und die Verspätung am endgültigen Ziel eine Rolle spielen.

Welcher Anspruch in welcher Situation möglich ist

Fall Möglicher Anspruch
Flug wurde annulliert Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung; bei Wartezeit zusätzlich Betreuung; pauschaler Ausgleich je nach Umständen
Abflug verzögert sich erheblich Angemessene Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotel samt Transfer; ab fünf Stunden kann eine Erstattung infrage kommen
Ankunft mindestens drei Stunden verspätet Möglicher pauschaler Ausgleich, sofern keine entlastenden außergewöhnlichen Umstände vorliegen
Außergewöhnliche Umstände Ausgleich kann entfallen; Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung entfallen dadurch nicht automatisch

Die Pauschalen richten sich vor allem nach der Flugentfernung: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei sonstigen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro bei weiter entfernten Flügen. Bei schneller Ersatzbeförderung kann der Betrag reduziert werden.

Bei einer Annullierung beeinflussen auch der Zeitpunkt der Information und die angebotene Ersatzverbindung den Ausgleichsanspruch. Schlechtes Wetter oder Entscheidungen der Flugsicherung können außergewöhnliche Umstände sein. Die Fluggesellschaft muss jedoch darlegen, weshalb das Ereignis nicht durch zumutbare Maßnahmen vermeidbar war.

Flug gestrichen oder verspätet: Erstattung und Ausgleich

Diese Nachweise sollten Reisende sichern

  • Buchungsbestätigung, Bordkarte und Gepäckbelege aufbewahren
  • Anzeigetafel, Abflugzeit und Mitteilungen der Fluggesellschaft fotografieren
  • Tatsächliche Ankunftszeit und genannte Ausfallursache notieren
  • Namen von Ansprechpartnern und mögliche Zeugen festhalten
  • Belege für notwendige, angemessene Ausgaben sammeln
  • Schriftliche Angebote zur Umbuchung oder Erstattung speichern

Wer Verpflegung oder eine Unterkunft selbst bezahlt, sollte der Fluggesellschaft zunächst Gelegenheit zur Organisation geben, soweit das praktisch möglich ist.

So wird der Anspruch geltend gemacht

Der Anspruch sollte zuerst schriftlich bei der ausführenden Fluggesellschaft eingereicht werden. Sinnvoll sind Flugnummer, Reisedatum, Buchungscode, genaue Störung, geforderte Leistung, Bankverbindung und Kopien der Nachweise. Eine konkrete Antwortfrist erleichtert die weitere Bearbeitung.

Reagiert das Unternehmen nicht zufriedenstellend, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ein außergerichtliches Verfahren anbieten, sofern das betroffene Verkehrsunternehmen und der Streitfall erfasst sind. Die aktuellen Voraussetzungen sollten vor dem Antrag geprüft werden.

Ansprüche verjähren nicht überall nach derselben Frist. In Deutschland gilt häufig die regelmäßige dreijährige Verjährung, internationale Konstellationen können jedoch abweichen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung und bei Unsicherheit eine individuelle rechtliche Prüfung.

Quelle: Europäische Union – Your Europe

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