Industrielle Fertigungsanlage mit Steuerpult in einer modernen Produktionshalle für Elektrogeräte.

EU-KI-Verordnung seit August 2026: Das gilt im Betrieb

Von der Redaktion 20up Passt Immer, Stand: 28. August 2026

Die EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 grundsätzlich in vollem Umfang. Betroffen sind deutsche Unternehmen, die KI entwickeln, anbieten oder beruflich einsetzen. Beschäftigte erhalten dadurch konkrete Schutz- und Informationsrechte, aber keinen pauschalen Anspruch auf Offenlegung jedes Algorithmus. Als nächster wichtiger Termin folgt der 2. August 2027 für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Systeme.

Welche Vorschriften zu welchem Zeitpunkt greifen

Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird gestaffelt angewendet. Die amtliche Fassung steht bei EUR-Lex; die Europäische Kommission erläutert ergänzend Risikoklassen und Pflichten.

Datum Regelungsbereich
2. Februar 2025 Verbote bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur angemessenen KI-Kompetenz
2. August 2025 Unter anderem Vorgaben für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsicht und Sanktionen
2. August 2026 Weitgehende Anwendung, darunter Transparenzregeln und viele Hochrisiko-Vorgaben
2. August 2027 Vorgaben für bestimmte Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte

Für bereits zuvor bereitgestellte Systeme können Sonder- und Übergangsregeln gelten. Entscheidend sind Systemart, Bereitstellungsdatum und spätere wesentliche Änderungen.

Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler haben andere Pflichten

Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Betreiber setzt KI unter eigener Verantwortung beruflich ein. Ein Einführer beziehungsweise Importeur bringt Systeme eines Anbieters aus einem Drittstaat in den EU-Markt; ein Händler stellt sie innerhalb der Lieferkette bereit.

Ein Unternehmen kann je nach Vorgang mehrere Rollen übernehmen. Wer ein System wesentlich verändert, umbenennt oder seinen vorgesehenen Zweck ändert, kann selbst zum Anbieter werden. Deshalb reicht die Bezeichnung „KI-Nutzer“ für die rechtliche Einordnung nicht aus.

EU-KI-Verordnung seit August 2026: Das gilt im Betrieb

Die bereits seit 2025 verlangte KI-Kompetenz bedeutet keine einheitliche Zertifikatspflicht. Betriebe müssen vielmehr dafür sorgen, dass eingesetzte Personen über Kenntnisse verfügen, die zu Technik, Risiken, Erfahrung und Anwendungskontext passen.

Was Beschäftigte am Arbeitsplatz davon merken

KI für Bewerberauswahl, Personalentscheidungen, Aufgabenverteilung oder Leistungsbewertung kann als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Vor dem Einsatz eines solchen Systems am Arbeitsplatz müssen Betreiber betroffene Beschäftigte und ihre Vertretungen informieren. Vorgaben zur menschlichen Aufsicht und zur zweckgerechten Nutzung kommen hinzu.

Ein Chatbot, eine Übersetzungshilfe oder ein Schreibassistent ist dagegen nicht allein wegen seines Einsatzes im Betrieb Hochrisiko-KI. Bei bestimmten Anwendungen muss jedoch erkennbar sein, dass Menschen mit KI interagieren. Auch für synthetische beziehungsweise manipulierte Inhalte und bestimmte biometrische Anwendungen gelten Transparenzvorgaben.

Der AI Act schafft keinen allgemeinen Anspruch, jeden verwendeten Algorithmus oder Quellcode offenzulegen. Informations-, Auskunfts- oder Mitbestimmungsrechte können sich aber aus Datenschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht oder dem konkreten Hochrisiko-Fall ergeben. Individuelle Streitfragen benötigen fachkundige Prüfung.

Diese Prüfungen sollten Unternehmen jetzt durchführen

  • Alle eingesetzten und geplanten KI-Systeme mit Zweck, Anbieter und Nutzerkreis erfassen.
  • Für jedes System die Rolle des Unternehmens und die mögliche Risikoklasse bestimmen.
  • Verträge, Gebrauchsanweisungen, Protokolle und technische Dokumentation verfügbar halten.
  • Zuständigkeiten, menschliche Aufsicht und passende Schulungen nachvollziehbar festlegen.
  • Informationspflichten gegenüber Beschäftigten, Kunden und deren Vertretungen prüfen.

Der nächste klar überprüfbare Meilenstein ist der 2. August 2027. Dann greifen weitere Pflichten für Hochrisiko-KI, die als Sicherheitsbauteil oder Produkt unter bestimmte EU-Harmonisierungsregeln fällt.

Quelle: EUR-Lex

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