Wer 2026 visumfrei aus einem Drittstaat nach Deutschland oder in andere teilnehmende europäische Länder reisen möchte, soll künftig vor der Abreise eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigen. Nach Angaben der Europäischen Union ist der Start für das letzte Quartal 2026 vorgesehen. Deutsche und andere EU-Bürger sind nicht betroffen.
Stand: 22. August 2026 · Von der Redaktion „20up Passt Immer“
Auf einen Blick
- ETIAS richtet sich an visumbefreite Reisende aus Drittstaaten.
- Die Genehmigung soll vor Reisebeginn online beantragt werden.
- Das separate EES registriert Ein- und Ausreisen an der Grenze.
- ETIAS ersetzt weder Reisedokumente noch die Grenzkontrolle.
Wer ETIAS für die Reise nach Deutschland benötigen soll
Betroffen sind nach der derzeitigen EU-Planung Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt kein Visum benötigen. Dazu können beispielsweise Gäste aus dem Vereinigten Königreich, den USA oder Kanada gehören. Entscheidend sind jedoch nicht allein Staatsangehörigkeit und Wohnort: Auch Reisedokument, Aufenthaltsstatus und Zielland müssen berücksichtigt werden.
Für deutsche Familien, Gastgeber und Unternehmen bedeutet das: Vor dem Abflug sollte gemeinsam geprüft werden, ob die reisende Person unter die ETIAS-Pflicht fällt. Der Antrag soll über das offizielle EU-Angebot gestellt und mit dem verwendeten Reisepass verknüpft werden.
Wer nicht von ETIAS betroffen ist
Deutsche sowie andere Bürger der Europäischen Union benötigen kein ETIAS. Reisende, die für ihren Aufenthalt ein Visum brauchen, durchlaufen weiterhin das jeweilige Visumverfahren und beantragen nicht zusätzlich ETIAS.
Bei Personen mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte oder besonderem Status kann das konkrete Dokument maßgeblich sein. Auch das Reiseziel spielt eine Rolle, weil ETIAS nur für die teilnehmenden europäischen Staaten vorgesehen ist. Solche Fälle sollten anhand der offiziellen EU-Prüfhilfe geklärt werden.

So lässt sich die geplante Reisegenehmigung vorbereiten
- Staatsangehörigkeit, Reisedokument und Aufenthaltsstatus feststellen.
- Prüfen, ob das Zielland am ETIAS-System teilnimmt.
- Antrag ausschließlich über die offizielle EU-Seite oder die angekündigte offizielle Anwendung aufrufen.
- Passdaten sorgfältig übernehmen und die dort verlangten Angaben vollständig machen.
- Entscheidung abwarten und mit demselben Reisedokument reisen.
Die EU warnt vor inoffiziellen ETIAS-Webseiten. Gebühren, Ausnahmen und der tatsächliche Antragsstart sollten deshalb direkt im offiziellen Portal geprüft werden.
ETIAS und EES erfüllen unterschiedliche Aufgaben
ETIAS ist als vorherige Reisegenehmigung für visumbefreite Drittstaatsangehörige geplant. Das Entry/Exit System (EES) ist dagegen ein separates Grenzsystem. Das Grenzsystem EES registriert Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bei Kurzaufenthalten und kann dabei Passdaten sowie biometrische Angaben erfassen.
Ein EES-Eintrag ist somit kein ETIAS-Antrag. Umgekehrt garantiert eine erteilte ETIAS-Genehmigung keine Einreise: An der Außengrenze prüfen die zuständigen Behörden weiterhin, ob sämtliche Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
Vor der Abreise den offiziellen Startstatus prüfen
Der derzeit genannte Zeitraum kann sich ändern. Gastgeber und Reisende sollten deshalb unmittelbar vor Antragstellung und Reisebuchung die offizielle ETIAS-Seite der Europäischen Union öffnen. Für Fragen zur Erfassung an der Grenze informiert die EU getrennt auf ihrer EES-Seite.
Quelle: Europäische Union
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Reiseinformationen
Die Angaben beruhen auf den offiziellen Informationsseiten der Europäischen Union zu ETIAS und EES.
- Vorgesehenen ETIAS-Startzeitraum geprüft
- Betroffene visumbefreite Drittstaatsangehörige abgegrenzt
- ETIAS und EES getrennt erläutert
- Fehlende Einreisegarantie kenntlich gemacht
- Quelle
- Europäische Union – ETIAS
- Umfang
- Europäische Union
- Aktualisiert
- 2026-08-22 13:14
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