Das europäische Entry/Exit System (EES) verändert die Kontrolle an den Schengen-Außengrenzen. Erfasst werden bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige bei Kurzaufenthalten – auch wenn sie gemeinsam mit deutschen oder anderen EU-Bürgern reisen. Besonders bei der ersten Registrierung kann die Passkontrolle länger dauern.
Was das Entry/Exit System erfasst
Das EES ist ein automatisiertes IT-System der Europäischen Union. Es speichert elektronisch, wann und wo betroffene Reisende in den Schengen-Raum einreisen oder ihn verlassen. Damit wird das bisherige manuelle Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzt.
Neben den Passdaten können biometrische Merkmale wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke erfasst werden. Das System soll außerdem erkennen, ob die erlaubte Aufenthaltsdauer eingehalten wurde.
Wer bei der Einreise registriert wird
Betroffen sind grundsätzlich bestimmte Drittstaatsangehörige mit Kurzaufenthalten, unabhängig davon, ob sie visumfrei reisen oder ein Kurzaufenthaltsvisum besitzen. EU-Bürger werden nicht als Drittstaatsreisende im EES registriert.
Für Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten bedeutet das: Ein deutscher Elternteil kann anders kontrolliert werden als ein mitreisender Partner oder ein Kind mit einem Nicht-EU-Pass. Entscheidend sind der jeweils vorgelegte Pass, der Aufenthaltsstatus und mögliche besondere Aufenthaltsdokumente.
So kann die Kontrolle an der Außengrenze ablaufen
Die Registrierung findet an Schengen-Außengrenzen statt, etwa an internationalen Flughäfen, Fährterminals oder Straßen- und Bahnübergängen. Bei der ersten erfassten Einreise müssen Reisende möglicherweise Passdaten und biometrische Merkmale registrieren lassen. Spätere Kontrollen können auf dem bereits angelegten Datensatz aufbauen.

Wie viel zusätzliche Zeit nötig ist, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Der Ablauf hängt unter anderem vom Grenzübergang, dem Passagieraufkommen und den dort verfügbaren Kontrollstellen ab.
EES und ETIAS sind zwei getrennte Systeme
Das EES dokumentiert Grenzübertritte. ETIAS ist dagegen eine elektronische Reisegenehmigung, die für bestimmte visumfrei reisende Nicht-EU-Staatsangehörige vorgesehen ist. Eine Registrierung im EES ersetzt daher keine gegebenenfalls erforderliche ETIAS-Genehmigung – und umgekehrt.
Auch die Einführung erfolgt getrennt. Reisende sollten deshalb den jeweiligen Stand auf den offiziellen EU-Seiten prüfen und EES nicht mit einer Visumpflicht gleichsetzen.
Reisecheck für Flughäfen, Fähren und Landgrenzen
Vor der Abfahrt helfen einige einfache Kontrollen:
- Gültigkeit und Zustand aller Reisepässe prüfen.
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdokumente jeder mitreisenden Person berücksichtigen.
- Bei Umsteigeverbindungen ausreichend Zeit für die Grenzkontrolle einplanen.
- Hinweise des Abflughafens, der Fährgesellschaft und des jeweiligen Grenzstaates lesen.
- Bei Kindern erforderliche Reisevollmachten und Nachweise mitführen.
Maßgeblich bleiben die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie die offiziellen Informationen der Europäischen Union.
Quelle: Europäische Union
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Erläuterungen beruhen auf den Informationsseiten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zum EES.
- Zweck und betroffene Reisegruppen des EES geprüft
- Elektronische Erfassung an Schengen-Außengrenzen geprüft
- Abgrenzung zwischen EES und ETIAS berücksichtigt
- Quelle
- Europäische Union: Entry/Exit System
- Umfang
- Europäische Union und Schengen-Raum
- Aktualisiert
- 2026-09-10 14:42
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