Gelbes Schild mit der Aufschrift Passkontrolle an einem europäischen Flughafen.

EES an EU-Außengrenzen: Was deutsche Reisende beachten müssen

Das Entry/Exit System (EES) verändert die Kontrolle an den Schengen-Außengrenzen. Für deutsche Staatsangehörige wird bei der eigenen Ein- oder Ausreise grundsätzlich kein EES-Datensatz angelegt. Dennoch können neue Abläufe, getrennte Kontrollspuren und die Prüfung mitreisender Drittstaatsangehöriger die Reise beeinflussen.

Für wen das EES gilt – und für wen nicht

Das EES erfasst Ein- und Ausreisen von bestimmten Drittstaatsangehörigen bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum. Es soll das manuelle Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzen und unter anderem Reisedaten sowie biometrische Angaben verarbeiten.

Deutsche und andere EU-Bürgerinnen und EU-Bürger fallen bei ihrer eigenen Grenzüberquerung nicht in diesen Anwendungsbereich. Relevant wird das System aber etwa bei Familien-, Freundes- oder Geschäftsreisen mit Personen aus Nicht-EU-Staaten.

Besonders sorgfältig sollte unterschieden werden:

  • Deutsche Staatsangehörige und weitere EU-Bürger: grundsätzlich keine EES-Erfassung für die eigene Einreise.
  • Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte: können von der Erfassung ausgenommen sein; Dokument und Status müssen zur Reise passen.
  • Visumfreie Besucher und Kurzzeitreisende aus Drittstaaten: gehören häufig zu der Gruppe, deren Grenzübertritte elektronisch erfasst werden.

Die konkrete Einordnung hängt von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrecht und Reisezweck ab.

So kann sich die Kontrolle am Flughafen, Hafen oder Grenzübergang ändern

Bei betroffenen Reisenden kann die Kontrolle die Vorlage des Reisedokuments, die elektronische Erfassung der Ein- oder Ausreise und gegebenenfalls biometrische Schritte umfassen. Die Europäische Kommission beschreibt das EES als System für die Schengen-Außengrenzen, das Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen dokumentiert.

EES an EU-Außengrenzen: Was deutsche Reisende beachten müssen

Für deutsche Mitreisende bedeutet das vor allem: Gruppen können unterschiedlich behandelt werden. Eine Familie mit deutschen Pässen und einem visumfrei einreisenden Gast kann am selben Grenzübergang unterschiedliche Kontrollschritte erleben. Daraus lassen sich jedoch keine pauschalen Wartezeiten ableiten.

Auch bei Autofahrten, Fähren und Bahnverbindungen können Beförderer oder Grenzstellen Hinweise zu Abläufen geben. Wer Anschlusszeiten plant, sollte deshalb nicht nur den Flug- oder Fahrplan betrachten.

Vor der Reise: Status aller Mitreisenden prüfen

Am besten wird die Vorbereitung vor dem Check-in oder der Abfahrt erledigt:

  • Reisepass oder anderes akzeptiertes Reisedokument auf Gültigkeit prüfen.
  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus jeder mitreisenden Person getrennt betrachten.
  • Bei vorhandenen Aufenthaltstiteln die Originaldokumente mitführen.
  • Hinweise des Flughafens, Fährunternehmens, Bahnbetreibers oder Grenzübergangs kurz vor Reisebeginn prüfen.
  • Für Umstiege und Grenzübertritte ausreichend Zeit einplanen, ohne sich auf feste Wartezeitprognosen zu verlassen.

Die EU-Reiseinformation zum Entry/Exit System erläutert die betroffenen Reisegruppen und die verarbeiteten Daten. Zusätzlichen Überblick bietet die Europäische Kommission.

Quelle: Europäische Union

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