Am 24. September 2017 wählten die Menschen in Deutschland einen neuen Bundestag. Das amtliche Ergebnis legte fest, wie viele Sitze die Parteien erhielten. Wer regieren würde, stand damit noch nicht fest: Nach der Wahl mussten Parteien eine Mehrheit für eine Bundesregierung finden. Die gescheiterten Gespräche über ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen zeigten, wie groß der Abstand zwischen rechnerischer Mehrheit und politischer Einigung sein kann.
Von der Wahl bis zur erneuten Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin vergingen fast sechs Monate. Der Weg dorthin erklärt eine Grundregel des parlamentarischen Systems: Die Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Bundestags; die Regierung entsteht anschließend durch parlamentarische Mehrheiten.
709 Sitze – und 355 für eine Mehrheit
Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin hatte der neu gewählte Bundestag 709 Sitze. Sie verteilten sich auf CDU (200), CSU (46), SPD (153), AfD (94), FDP (80), Die Linke (69) und Bündnis 90/Die Grünen (67). CDU und CSU bildeten gemeinsam die Unionsfraktion mit 246 Sitzen.
Für eine absolute Mehrheit waren bei 709 Sitzen mindestens 355 Stimmen nötig. Die Union war die stärkste Fraktion, blieb allein aber deutlich darunter. Auch zusammen mit der FDP erreichte sie mit 326 Sitzen keine Mehrheit. Eine Fortsetzung der Koalition aus Union und SPD hätte dagegen 399 Sitze gehabt.
Eine weitere rechnerische Möglichkeit war ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen: Zusammen kamen diese Parteien auf 393 Sitze. Wegen der Parteifarben Schwarz, Gelb und Grün wurde es „Jamaika“ genannt. Die Addition der Sitze zeigte allerdings nur, dass eine Mehrheit möglich war. Sie sagte nichts darüber, ob die Parteien ein gemeinsames Regierungsprogramm vereinbaren konnten.

Warum die Jamaika-Gespräche scheiterten
Nach der Wahl kündigte die SPD zunächst an, in die Opposition gehen zu wollen. Damit rückten Gespräche zwischen Union, FDP und Grünen in den Mittelpunkt. In Sondierungen prüften die Parteien, ob sie trotz unterschiedlicher Positionen eine Koalition bilden könnten. Am 19. November 2017 beendete die FDP diese Gespräche. Aus der möglichen Mehrheit von 393 Sitzen wurde keine Regierung.
Sondierungen sind noch kein Koalitionsvertrag. Sie sollen klären, ob weitere Verhandlungen Aussicht auf Erfolg haben. Erst wenn sich Parteien auf gemeinsame Vorhaben und eine tragfähige Zusammenarbeit einigen, kann aus einer rechnerischen Mehrheit ein Regierungsbündnis werden. Das Scheitern der Jamaika-Gespräche machte diese Unterscheidung für die Öffentlichkeit besonders sichtbar.
Die Sitzverteilung ließ weiterhin andere Mehrheiten zu. Dass Union und SPD zusammen genügend Mandate hatten, bedeutete jedoch ebenfalls keine automatische Fortsetzung ihrer bisherigen Koalition. Die SPD hatte sich nach dem Wahltag politisch anders positioniert. Für einen neuen gemeinsamen Regierungskurs brauchte es deshalb weitere Gespräche und Entscheidungen beider Parteien.
Der Weg zur erneuten Koalition aus Union und SPD
Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen begannen Union und SPD Gespräche über eine erneute Zusammenarbeit. Es folgten Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag; die SPD ließ ihre Mitglieder über das Ergebnis abstimmen. Erst nach diesem politischen Prozess stand fest, dass beide Seiten die Koalition tragen würden.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Wahltag und Kanzlerwahl lagen 171 Tage. In dieser Zeit änderte sich das amtliche Wahlergebnis nicht. Geändert hatte sich die Antwort auf die politische Frage, welche Parteien auf Grundlage dieses Ergebnisses gemeinsam regieren wollten.
Das Grundgesetz beschreibt den entscheidenden parlamentarischen Schritt in Artikel 63: Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Eine Bundestagswahl ist deshalb keine unmittelbare Abstimmung über eine bestimmte Koalition. Sie schafft die Mehrheitsverhältnisse, innerhalb derer Parteien verhandeln und der Bundestag schließlich eine Regierungsspitze wählt.
Was die Wahl von 2017 bis heute erklärt
Wer ein Wahlergebnis verstehen will, sollte drei Fragen nacheinander stellen: Wie viele Sitze hat jede Partei? Welche Bündnisse hätten zusammen eine Mehrheit? Und welche davon sind politisch zu einer Vereinbarung bereit? Bei der Bundestagswahl 2017 führten diese Fragen zunächst zu verschiedenen Antworten.
Die amtlichen Zahlen machten sowohl Jamaika als auch Union und SPD rechnerisch möglich. Die Sondierungen ließen die erste Option scheitern; spätere Verhandlungen eröffneten die zweite. Gerade deshalb bleibt der 24. September 2017 ein anschauliches Beispiel dafür, dass der Wahltag die Zusammensetzung des Parlaments bestimmt, die Regierungsbildung aber erst danach entschieden wird.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
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Quellenprüfung Quellen und Einordnung
Die Sitzverteilung stammt aus dem amtlichen Wahlergebnis; die Erklärung der Kanzlerwahl folgt dem Grundgesetz.
- Die Sitzverteilung ergibt insgesamt 709 Mandate.
- Bei 709 Sitzen liegt die absolute Mehrheit bei 355.
- Artikel 63 des Grundgesetzes regelt die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers d...
- Quelle
- Die Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2017
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-24 07:35
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