Eine voll bestückte Bar mit diversen Spirituosenflaschen hinter einer Theke.

Alkoholverbot startet heute: Das ändert sich im September

Seit heute, 1. September 2026, untersagt die Deutsche Bahn den Alkoholkonsum zunächst an vier großen Bahnhöfen. Betroffen sind Reisende in Berlin, Kiel und Braunschweig. Gleichzeitig erweitert sich die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Weitere Verbraucherschutzregeln folgen am 27. September. Reisende sollten jetzt die örtliche Hausordnung prüfen, Käufer später im Monat Umweltwerbung und Garantielabels genauer ansehen.

Stand: 1. September 2026 | Autor: Redaktion 20up Passt Immer

Diese Änderungen gelten bereits heute

  • Das Alkoholkonsumverbot startet am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie an den Bahnhöfen Kiel und Braunschweig.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen umfassender zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten.
  • Die Umwelt- und Garantiekennzeichnung ändert sich noch nicht heute, sondern erst am 27. September 2026.

Wo das Alkoholverbot gilt – und welche Ausnahmen bestehen

Das Verbot umfasst die Bahnhofshallen und Bahnsteige der vier genannten Stationen. Verschlossene Flaschen und Dosen mit alkoholischen Getränken dürfen Reisende weiterhin mitführen. Auch gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe bleiben ausgenommen.

Wer entgegen der Hausordnung Alkohol konsumiert, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen. Vor Ort sind die Beschilderung und Hinweise des Sicherheitspersonals maßgeblich.

Die Regel gilt noch nicht automatisch an jedem Bahnhof. Nach Angaben der Deutschen Bahn wird sie schrittweise ausgeweitet. Bis zum 15. Oktober 2026 sollen rund 5.400 Bahnhöfe einbezogen sein. Damit kann der genaue Starttermin je nach Station unterschiedlich ausfallen.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Vermietung umfassender beraten

Ebenfalls seit heute ist der zulässige Beratungsumfang bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung größer. Die bisherigen Einnahmegrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen.

Alkoholverbot startet heute: Das ändert sich im September

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder steuerliche Fall automatisch von einem Lohnsteuerhilfeverein übernommen werden darf. Steuerpflichtige mit Miet- oder Pachteinnahmen sollten deshalb vorab klären, ob ihr konkreter Sachverhalt nach dem Steuerberatungsgesetz zum Beratungsangebot des Vereins gehört.

Umweltwerbung und Garantielabels ändern sich am 27. September

Ab dem 27. September müssen Unternehmen pauschale Umweltversprechen nachvollziehbar belegen. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ dürfen damit nicht ohne belastbare Grundlage verwendet werden. Die Regel soll irreführendes Greenwashing erschweren.

Neue EU-Labels informieren außerdem über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch sowie über zusätzliche Haltbarkeitsgarantien. Käufer sollten unterscheiden, ob ein Hinweis gesetzliche Gewährleistungsrechte beschreibt oder eine darüber hinausgehende freiwillige Garantie verspricht.

Das sollten Reisende, Steuerpflichtige und Käufer prüfen

  • Reisende: Hausordnung und Beschilderung des konkreten Bahnhofs beachten.
  • Steuerpflichtige: Beratungsbefugnis und mögliche Mitgliedskosten beim Lohnsteuerhilfeverein erfragen.
  • Käufer: Ab 27. September Nachweise hinter Umweltwerbung sowie Bedingungen von Gewährleistungs- und GARAN-Labels lesen.

Grundlage dieser Einordnung sind die am 28. August veröffentlichte September-Übersicht der Bundesregierung und die Mitteilung der Deutschen Bahn zum stufenweisen Alkoholverbot.

Quelle: Bundesregierung

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